3. den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00. Die durch B.________ zu bezahlenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von gesamthaft CHF 2'863.50 werden mit der geleisteten Sicherheitsleistung von CHF 3'500.00 verrechnet. Der Restbetrag von CHF 636.50 wird B.________ nach Rechtskraft des Urteils ausbezahlt.