25 VII. Dispositiv gemäss Urteilsberichtigung vom 18. Oktober 2021 Die 2. Strafkammer erkennt: A. I. A.________ wird schuldig erklärt 1. der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, begangen am 25. August 2019 in E.________ zum Nachteil von B.________; 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. August 2019 in E.________ durch mangelnde Aufmerksamkeit auf den nachfolgenden Verkehr beim Linksabbiegen; und in Anwendung der Artikel