Die Honorarnote von Rechtsanwalt D.________ umfasst das erst- und das oberinstanzliche Verfahren (pag. 351 ff.). Nach Kürzung entsprechend der tatsächlichen Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beträgt der ausgewiesene Zeitaufwand im oberinstanzlichen Verfahren insgesamt 11 Stunden. Die Spesen betragen CHF 440.00. Beim geltend gemachten Stundenansatz von CHF 280.00 und unter Einbezug von 7.7% Mehrwertsteuer ergibt sich für das oberinstanzliche Verfahren ein Honorar von gesamthaft CHF 3'791.05. Entsprechend dem vorgenannten Verteilschlüssel