Parteistellung als Straf- und Zivilkläger und als beschuldigte Person zu. Die Kammer geht davon aus, dass drei Viertel der Anwaltskosten auf die Verteidigung B's.________ entfallen. Diese beinhalten zwangsläufig das Fahrverhalten A's.________, weswegen für die Privatklage im Strafpunkt infolge Unterliegens keine Entschädigung zugesprochen wird. Der restliche Viertel entfällt auf den Zivilpunkt. Diesbezüglich obsiegt B.________ zur Hälfte. A.________ hat demnach einen Achtel des Honorars von Rechtsanwalt D.________ zu tragen. Die Honorarnote von Rechtsanwalt D.__