Strafmindernd sind einerseits die Verletzungen B's.________ und andererseits der Umstand, dass auch A's.________ Verkehrsregelverletzung den Unfall begünstigte, zu berücksichtigen. Das Gericht erachtet vorliegend eine Busse von CHF 400.00 als verschuldensangemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 StGB). V. Zivilpunkt