19. Strafzumessung betreffend B.________ Betreffend das Allgemeine zur Übertretungsbusse wird auf die E. 18.2.1 hiervor verwiesen. Für die Bemessung der Busse sind ebenfalls die VBRS-Richtlinien heranzuziehen. Diese sehen für unerlaubtes Überholen eine Busse von CHF 300.00 vor. Straferhöhend ist zu berücksichtigen, dass das unvorsichtige Verhalten B's.________ einen Unfall zur Folge hatte. Ebenfalls straferhöhend wirkt sich aus, dass B.________ seine als Sozia mitgeführte Ehefrau K.________ gefährdete und diese verletzt wurde. Strafmindernd sind einerseits die Verletzungen B's.