Im vorliegenden Fall Gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (VBRS-Richtlinien; Stand: 1. Januar 2020) wird das Ändern der Fahrtrichtung ohne genügende Rücksichtnahme auf die nachfolgenden Fahrzeuge in der Regel mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Straferhöhend hat sich auszuwirken, dass es infolge der Verkehrsregelverletzung zu einer Verletzung von K.________ kam. Strafmindernd ist hingegen zu berücksichtigen, dass auch B.________ eine Verkehrsregelverletzung begangen hat, die für den Unfall mitursächlich war.