333, Z. 30). Daneben beziehe er regelmässig einen Teil seines Pensionskassenguthabens, sodass ihm pro Monat ca. CHF 4'000.00 zur Verfügung stünden (pag. 336, Z. 20). Da A.________ einen Teil des ihm zur Verfügung stehenden Betrags aus seinem Vermögen aus der Pensionskasse bezieht, erscheint es angemessen, von einem Einkommen von CHF 3'000.00 pro Monat auszugehen und darauf einen Pauschalabzug von 20% vorzunehmen. Es resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 80.00. 18.1.6 Vollzug und Verbindungsbusse