_ ist den Akten nichts negatives zu entnehmen. Die Kopfschmerzen, über die er an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung klagte, seien auf den durch das Verfahren hervorgerufenen Stress zurückzuführen (pag. 333, Z. 15 ff.). Die persönlichen Verhältnisse A's.________ sind geordnet. Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen. Das Vorleben gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. A.________ ist nicht vorbestraft (pag. 323). Die Täterkomponenten sind neutral zu gewichten und es bleibt bei 10 Strafeinheiten. 18.1.4 Strafart