Sowohl die Schulter als auch das Knie bereiten ihm heute noch Schmerzen (pag. 328, Z. 24). A.________ war unachtsam, als er auf den Parkplatz des Restaurant E.________ abzubiegen gedachte. Er handelte fahrlässig. Strafmindernd wirkt sich aus, dass B.________ ebenfalls eine Verkehrsregelverletzung begangen hat, die zum Eintritt der Körperverletzung beitrug. Gesamthaft sind 10 Strafeinheiten dem Verschulden A's.________ angemessen. 18.1.3 Täterkomponenten A.________ ist Rentner. Er lebt von der AHV und seinem Pensionskassenguthaben. Zur Gesundheit A's.________ ist den Akten nichts negatives zu entnehmen.