Das Ausmass des von A.________ verschuldeten Erfolgs ist nicht zu bagatellisieren. B.________ fuhr im Zeitpunkt der Kollision wegen des Überholmanövers ca. 60 km/h schnell und schlitterte beim Sturz mit seinem Motorrad mehrere Meter weit (pag. 133). Er erlitt eine Kniegelenkprellung, eine kleine Schürfwunde und seine Bizepssehne ist gerissen (pag. 36 f.; pag. 40). Letzteres erfordert einen chirurgischen Eingriff, den B.________ bislang nicht vornehmen liess (pag. 328, Z. 24 ff.). Sowohl die Schulter als auch das Knie bereiten ihm heute noch Schmerzen (pag.