35 Abs. 3 SVG verlangte Rücksicht. B.________ ist demnach der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. August 2019 in E.________ durch mangelnde Rücksichtnahme beim Überholen, schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 17. Allgemeines 18. Strafzumessung betreffend A.________ 18.1 Wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung 18.1.1 Allgemeines Gemäss Art. 47 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Bei der Strafzumessung ist zwischen Tat- und Täterkomponenten zu un-