sungen beim Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem Überholenden führen können. A.________ hat durch seine mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber dem nachfolgenden Verkehr beim Linksabbiegen demnach auch die Kollision, bei welcher B.________ verletzt worden ist, verursacht. Folglich ist A.________ der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, begangen am 25. August 2019 in E.________ zum Nachteil von B.________, schuldig zu erklären.