35 Abs. 5 SVG verlassen dürfen; denn er unterbricht mit seinem Manöver den Verkehrsfluss und schafft damit eine erhöht gefahrenträchtige Verkehrssituation namentlich für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Das Mass der Sorgfaltspflicht des Linksabbiegenden gegenüber nachkommendem Verkehr richtet