39 Abs. 2 SVG). Erlaubt die Verkehrslage dem Fahrzeugführer das Abbiegen ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs, so ist ihm auch dann keine Verkehrsregelverletzung vorzuwerfen, wenn das Abbiegemanöver anschliessend aufgrund eines nicht voraussehbaren Verhaltens eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers dennoch zu einer Verkehrsgefährdung führt. Im Interesse der Verkehrssicherheit darf jedoch nicht leichthin angenommen werden, der links Abbiegende habe sich auf das für nachfolgende Fahrzeug geltende Verbot des Linküberholens gemäss Art. 35 Abs. 5 SVG verlassen dürfen;