Diese Aussagen untergraben die Ausführungen des besser positionierten I's.________ mithin in keiner Weise. Nachzutragen ist, dass B.________ vor der Kollision reagieren konnte. Als er die Absicht A's.________ zum Linksabbiegen erkannt habe, habe er gehupt und sei nach links gezogen (pag. 188, Z. 24 f.; pag. 330, Z. 20 ff.). All diese Handlungen 15 beanspruchten – nebst der erforderlichen Reaktionszeit – einige Zeit. A.________ wäre es bei aufmerksamem Fahren demnach möglich gewesen, B.________ hinter sich wahrzunehmen.