mit ca. 60 km/h (pag. 11; auch auf diese Erstaussage ist abzustellen, da ein Überholen mit den später ausgeführten 50-60 km/h weniger plausibel erscheint). Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h legte B.________ pro Sekunde bekanntlich 16.6 Meter zurück (6 x 2.77777). Wenn A.________, der mit maximal 45 km/h höchstens 12.5 m/s zurückgelegt hat, erst zu blinken begonnen hätte, als sich B.________ bereits neben ihm befand, wäre er umgehend von B.________ überholt gewesen und dieser hätte nicht noch hupen und nach links ziehen müssen (pag. 188, Z. 24). Die Aussagen der übrigen Zeugen widersprechen dem nicht. K.________ machte nahezu gleichlautende Aussagen wie B.________ selbst (pag.