_ gerichtet war, konnte er wahrnehmen, was sich hinter und insbesondere neben ihm abspielte. Er hätte gemerkt, wenn sich B.________ bereits neben ihm befunden hätte. Es besteht, wie aufgezeigt, kein Grund, von den klaren und glaubhaften Aussagen I's.________ abzuweichen. Es kommt hinzu, dass die entgegenstehende Aussage B's.________, A.________ habe erst zu blinken begonnen, als er sich mit dem Motorrad neben dem PW A.________ befunden habe (pag. 11), resp. als sich sein Motorrad auf der Höhe des Kotflügels des PWs A.________ befunden habe (pag. 188) nicht stimmen kann. Gemäss seinen eigenen Aussagen überholte B.________ mit ca. 60 km/h (pag.