A.________ ein eigenartiges Fahrverhalten zu attestieren. Den Aussagen I's.________ ist ferner zu entnehmen, dass B.________ noch hinter ihm war, als A.________ zu blinken begann. B.________ habe sein Überholmanöver erst ca. auf Höhe Beginn des Parkplatzes gestartet (pag. 14; pag. 184, Z. 6 f.; vgl. hierzu die übereinstimmenden Aussagen B's.________ in pag. 188, Z. 20 f.). Zu diesem Zeitpunkt hat A.________ bereits geblinkt (pag. 182 Z. 30 f.; vgl. auch die vorangestellte Berechnung zum Blinken). Auch wenn I's.________ Blick primär auf den vor ihm fahrenden A.________ gerichtet war, konnte er wahrnehmen, was sich hinter und insbesondere neben ihm abspielte.