14 Gestützt auf die Aussagen I's.________ ist weiter erstellt, dass A.________ kein klassisches Abbiegemanöver vollzog, sondern zögerlich fuhr und nach Setzen des Blinkers sogleich nach links auf die Gegenfahrbahn zog (pag. 14; pag. 182, Z. 22 ff.). Dies bestätigten G.________, F.________ (pag. 16; pag. 18) und B.________. A.________ hat demnach nicht eingespurt, sondern ist nach Setzen des Blinkers sogleich nach links auf die Gegenfahrbahn gezogen. Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung entspricht dies keinesfalls einem regelkonformen Einspuren. Verbunden mit seiner durchwegs langsamen Geschwindigkeit ist