Den überzeugenden Aussagen I's.________ zufolge setzte A.________ den linken Richtungsblinker auf Höhe des Parkplatzes. Die angestellten Berechnungen bestätigen, dass damit der Anfang des Parkplatzes gemeint war. Dies deckt sich im Wesentlichen mit den Aussagen A's.________, auch wenn dessen Schilderung, angeblich bereits auf Höhe des Restaurants geblinkt zu haben, übertrieben ist.