12 könne er nicht sagen. Er könne auch nicht mehr genau sagen, ob er vor der Kollision das Motorrad hinter ihm wahrgenommen gehabt habe. Bezeichnenderweise erwähnte A.________ die Motorradfahrer, die ihn vor dem Restaurant überholt hatten nicht und machte keine Angaben zu den ihm im Bereich des Restaurants nachfolgenden Fahrzeugen (zum Ganzen pag. 7). Es ist offensichtlich, dass A's.________ spätere Ausführungen nach Akteneinsicht als übertrieben zu qualifizieren sind.