12.5 Würdigung Gestützt auf die diesbezüglich überzeugenden Aussagen B's.________ und I's.________ ist erstellt, dass A.________ am 25. August 2019 deutlich unter der geltenden Tempolimite die Strasse von H.________ Richtung J.________-berg befuhr. I's.________ Bezeichnung A's.________ als «Sonntagsfahrer» ist sicher nicht von ungefähr gekommen (pag. 183, Z. 41). A.________ bestätigte sein gemächliches Fahren, konnte aber nicht mehr genau angeben, wie schnell er fuhr (pag. 334, Z. 20). In der 60er Zone im Bereich des Restaurants E.________ sei er lediglich 40-45 km/h gefahren (pag.