mit «Nein gar nicht». Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin führte er aus, dass es dort unübersichtlich gewesen sei und es ihm nie in den Sinn gekommen wäre dort jemanden zu überholen (pag. 183 Z. 43 ff.). Er habe die ganze Gruppe Töfffahrer bereits weit vorne wahrgenommen. Die habe er dann im linken Auge gehabt. Es hätten bereits zwei überholt, bevor es in den 50er gegangen sei. Der Beschuldigte [B.________] sei noch hinten geblieben. Dann habe er sich wieder auf den Verkehr vor ihm konzentriert. Als er in den Rückspiegel geschaut habe, habe er gesehen, dass er B.________ ihn nun auch überhole.