183 Z. 17 ff.). Der Motorradfahrer müsse irgendwo hinter ihm gewesen sein, als der Autofahrer zum Abbiegen angesetzt habe. Er habe ihn noch beobachtet. Zwei Töfffahrer hätten bereits überholt, die seien vorne gewesen, die seien weg und einer sei noch hintendran gewesen (pag. 183 Z. 22 ff.). Auf Frage, wie gross sein Abstand zum vorangehenden Fahrzeug ungefähr gewesen sei im Zeitpunkt, als der Motorradfahrer sein Überholmanöver begann, führte er aus, dass es ca. 3-4 Meter gewesen seien. Er sei ihm also ziemlich aufgefahren (pag. 183 Z. 27 ff.). Das Fahrverhalten von Herrn A.________ sei bereits vor der Kurve eher defensiv gewesen (pag.