Auf Vorhalt seiner Aussage gegenüber der Polizei, wonach das Einspurmanöver des Autofahrers sehr zögerlich gewesen sei und auf Frage, was er damit meine, führte der Zeuge I.________ aus, das zögerliche sei einfach so, dass er verlangsamt habe, etwas mehr auf die Seite gefahren sei und geblinkt habe. Es sei kein klassisches Abbiegen mit links einspuren, Gegenverkehr abwarten und dann fahren, gewesen. Der Autofahrer sei immer weiter nach aussen gefahren und dann sei der Töff gekommen und dem Töff sei dann quasi die Strasse ausgegangen (pag. 183 Z. 5 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von B.