Anlässlich der Hauptverhandlung führte der Zeuge I.________ aus, dass es bereits lange her sei, da habe er die Hälfte vergessen. Er habe damals zu Protokoll gegeben, was er gesehen habe. Es sei nicht mehr und nicht weniger dazu gekommen (pag. 182 Z. 17 ff.). Auf Frage wie das Abbiegemanöver genau ausgesehen habe, führte er aus, dass es ein zögerliches Abbiegen gewesen sei. Aber er habe geblinkt. Er sei immer mehr auf die linke Spur hinausgefahren. Er sei langsam gefahren, wie jemand der etwas suche, so sei es ihm damals rübergekommen (pag. 182 Z. 21 ff.).