Die anderen Zeugen – G.________ und K.________ sowie F.________ – hätten das bestätigt (pag. 330, Z. 10 ff). B.________ sei auf Höhe der rechten Vorderseite von A.________ gewesen, als er den Blinker gesehen habe; in diesem Moment habe G.________ über das Interphone gewarnt, dass A.________ blinke (pag. 330, Z. 20 ff.). Im Zeitpunkt des Aufpralls sei er fast schon an A.________ vorbei gewesen (pag. 330, Z. 41 f.). Vor dem Aufprall habe er möglicherweise sein Tempo ein wenig reduziert, könne das aber nicht mehr genau sagen (pag. 331, Z. 4 ff.). Rückblickend könne man schon sagen, dass er hätte abbremsen sollen, anstatt vorbeifahren zu wollen, aber bei ei-