Der B.________ führte auf Frage, weshalb er das Überholmanöver nicht abgebrochen habe, als er bemerkt habe, dass Herr A.________ rübergefahren sei, aus, dass wenn man mit dem Töff eine Vollbremsung mache, die Chance gross sei, dass man danach am Boden liege und das habe er eigentlich nicht gewollt. Dann habe es nur noch eine Millisekunde zum Entscheiden gegeben, was er jetzt mache (pag. 189 Z. 8 ff.). Weiter führte er auf Frage aus, dass er die Einfahrt nicht gesehen habe. Aber den Parkplatz habe er schon gesehen. Die Ein- und Ausfahrt auf der Seite sehe man nicht so gut. Er habe sich nach vorne konzentriert, dass niemand komme. Sonst hätte er nie überholt (pag. 189 Z. 14 ff.).