Anlässlich der Hauptverhandlung gab er auf Frage, weshalb er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben habe an, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden sei. Er finde, dass er nicht schuld sei (pag. 188 Z. 14). Auf Frage, weshalb er damals zum Überholmanöver angesetzt habe, führte er aus, dass sie von H.________ in Richtung J.________-berg gefahren seien. Herr A.________ sei immer langsamer gefahren, ca. 50 km/h im 80-er Bereich. Es habe immer Gegenverkehr gehabt, weshalb er keine Chance gehabt habe zu überholen. Dann sei es zu der graden Strecke gekommen, wo zwei von ihnen überholen konnten.