324, Z. 41). Auf Vorhalt seiner ersten Aussagen gegenüber der Polizei (pag. 7) gab er an, er habe vor dem Abbiegen in den Innen- und Aussenspiegel geblickt (pag. 335, Z. 8 f.). Danach habe er sich auf den Gegenverkehr konzentriert. Gegenüber der Polizei habe er wohl vergessen, die Blicke in die Rückspiegel zu erwähnen (pag. 335, Z. 14). Er fahre seit 1976 Auto und sei ein vorsichtiger Fahrer (pag. 336, Z. 7). Wenn er zur Arbeit habe fahren müssen, sei er schon flüssig und nach Vorschrift gefahren (pag. 336, Z. 11). Aber da werde man ja überholt, das sei wahnsinnig (pag. 336, Z. 11 f.). 12.2 Aussagen von B.________ (pag.