___ das waghalsige Manöver eingeleitet und habe dadurch den Verkehrsunfall verursacht. Die Kollision habe sich daher auch auf der äusseren Fahrbahn ereignet. Als Linksabbieger habe er korrekt eingespurt und den linken Blinker gesetzt. Daher habe er – ohne unmittelbar beim Abbiegen nochmals den Verkehr hinter ihm beobachten zu müssen – darauf vertrauen dürfen, dass ihn kein Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig links überhole. Er habe nicht damit rechnen können und müssen, dass das nachfolgende Motorfahrzeug seine Geschwindigkeit plötzlich stark erhöhen werde, um ihn verkehrswidrig links zu überholen. (pag. 228) Anlässlich der Hauptverhandlung führte […]