Von diesem Moment an habe er nicht mehr damit rechnen müssen, überholt zu werden, und sei daher nicht zu einem Kontrollblick verpflichtet gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei B.________ noch nicht auf der Überholspur gewesen, weshalb er vor dem anschliessenden Wechsel auf die Gegenfahrbahn dem Abbiegemanöver A's.________ zu wenig Beachtung geschenkt haben müsse.