Strittig und vorliegend von Bedeutung ist die Frage, wie das Abbiegemanöver von A.________ konkret aussah. Insbesondere wann dieser den Blinker setzte und wo sich B.________ zum Zeitpunkt, als A.________ den Blinker setzte, befunden hat. Weiter ist von Bedeutung, wann und wo 5 B.________ zu seinem Überholmanöver ansetzte. Die Aussagen der beiden Beteiligten gehen diesbezüglich erheblich auseinander: