10. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der unbestrittene und bestrittene Sachverhalt ist von der Vorinstanz korrekt wiedergegeben worden (Ziff. II.2.3. und II.2.4. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 226 f.): A.________ war mit seinem Auto von H.________ herkommend in Richtung E.________ unterwegs. Hinter ihm fuhr der Zeuge I.________ in seinem Kleinmotorfahrzeug. Hinter dem Zeugen I.________ fuhr B.________, seine Ehefrau als Sozius [recte: Sozia] mitführend, auf seinem Motorrad. Er war zusammen mit anderen Motorradfahrern unterwegs, welche die beiden PWs teilweise bereits überholt hatten.