4. zur Zahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden notwendigen Aufwendungen von Herrn B.________ im Verfahren vor der ersten und zweiten Instanz i.S.v. Art. 436 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO gemäss bereits eingereichter und noch einzureichender Kostennote. III. 1. Die Verfahrenskosten vor der ersten und zweiten Instanz betreffend den Freispruch von Herrn B.________ seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.