zu verurteilen 1. zu einer angemessenen Strafe; 2. zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 8'500.90 zuzüglich Zins von 5% seit dem 25.8.2019 an Herrn B.________; 3 3. zur Zahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten i.S.v. Art. 426 Abs. 1 StPO und Art. 428 Abs. 1 StPO;