2 als Zeugen einzuvernehmen seien (pag. 285 f.). A.________ beantragte die Abweisung der gestellten Beweisanträge (pag. 291 ff.). Die Kammer wies die gestellten Beweisanträge mit Beschluss vom 6. Mai 2021 ab (pag. 300 f.). Von Amtes wegen wurde über die Beschuldigten ein Auszug aus dem Strafregister eingeholt (betreffend A.________ datierend vom 3. September 2021, pag. 323; kein Ausdruck von B.________, da nicht verzeichnet, pag. 324). Ausserdem wurden sowohl A.________ als auch B.__