___ der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. August 2019 in E.________ durch unvorsichtiges Überholen, schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'863.50 (Ziff. B.I. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 212).