1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend A.________ oder Beschuldigter 1) mit Urteil vom 4. November 2020 (pag. 210 ff.) frei von der Anschuldigung der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 25. August 2019 in E.________, sowie von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 25. August 2019 in E.________. Die Vorinstanz sprach A.______