112). Am 18. April 2017 verurteilte das Obergericht des Kantons Bern den Beschuldigten wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie grober Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil (pag. 113). Auch dem Register über die Administrativmassnahmen sind mehrere Einträge zu Lasten des Beschuldigten zu entnehmen, darunter ein Eintrag wegen Überschreitens der Geschwindigkeit (pag.