Gemäss dem von der Kammer eingeholten aktuellen Strafregisterauszug sowie dem Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) handelt es sich vorliegend nicht um die erste Widerhandlung des Beschuldigten gegen das Strassenverkehrsgesetz. Am 30. April 2015 erging ein Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie rechtswidrigem Verhalten bei einem Unfall (pag. 112).