10. Subsumtion Gemäss dem als erstellt erachteten Sachverhalt wurde der Beschuldigte innerorts bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen. Nach Abzug einer Sicherheitsmarge von 5 km/h überschritt er die geltende Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h. Damit befolgte der Be-