Am Tag des Vorfalls fuhr der Beschuldigte die Tour gemäss seiner Rollkarte/Abladeliste, welche ihn unter anderem durch das westliche Oberland führte. Ein weiterer Mitarbeiter war gemäss den glaubhaften Aussagen von J.________ nicht in dieser Gegend unterwegs. Mit Blick auf all diese Gegebenheiten ist erstellt, dass der Beschuldigte am 8. Dezember 2020 mit dem Lieferwagen mit dem Kennzeichen ________ in B.________ unterwegs war und dabei die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 19 km/h überschritt. III. Rechtliche Würdigung