Bei der Staatsanwaltschaft habe er jedoch nichts darĂ¼ber gesagt, dass er danach noch einmal mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sei. In der erstinstanzlichen Verhandlung habe er dann ausgesagt, noch einmal mit dem Fahrzeug mit diesem Kennzeichen unterwegs gewesen zu sein, und zwar am 9. Dezember 2020. Aufgrund der zeitlichen Distanz