_, welche von J.________ im Rahmen der polizeilichen Einvernahme eingereicht wurde und das Kennzeichen ________ enthält, ist hingegen zu entnehmen, dass Ersterer an besagtem Tag mit ebendiesem Lieferwagen unter anderem in ________, in ________, in ________ und in ________, mithin an Orten um den Zürichsee, auslieferte (pag. 38 ff.). In B.________ vom Radar erfasst wurde zweifelsohne der Lieferwagen mit dem Kennzeichen ________ (pag. 18 ff.). Dass der Beschuldigte, welcher auf Vorhalt der Rollkarte/Abladeliste gemäss Pagina 35 ff. wie eben erwähnt selber zu Protokoll gab, am 8. Dezember 2020 die Route im westlichen Oberland gefahren zu haben, mit dem Lieferwagen