Die polizeilichen Ermittlungen würden sich in dieser Hinsicht als fehlerhaft erweisen (pag. 11). Der Einsprache legte der Beschuldigte die Seiten 1 und 2 seines Tagesrapportes bei (pag. 12 f.). In der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte weiter zu Protokoll, er kenne das Kontrollschild ________ nicht. Er habe keine Ahnung, wem dieses gehöre (pag. 46 Z. 65). Auch im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung äusserte sich der Beschuldigte auf Vorhalt von Unterlagen dahingehend, das Auto mit dem Kennzeichen ________ nicht zu kennen. Die Firma habe diese Nummer [auf der Rollkarte/Abladeliste] selber geschrieben (pag.