5 dem Kennzeichen ________ gefahren (pag. 30). Überdies fällt auf, dass die angesprochene Abladeliste/Rollkarte auch Lieferadressen in H.________ und I.________ (hier mit einer handschriftlichen Notiz «Falsche Adresse») enthält (pag. 37). Die subjektiven Beweismittel gab die Vorinstanz vollständig und zutreffend wieder. Es wird verzichtet, die Aussagen des Beschuldigten sowie jene von J.________ erneut zusammenzufassen; stattdessen kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.