Auf dem Erhebungsbogen zur Feststellung der Personalien des verantwortlichen Lenkers (pag. 3) wurde vermutlich durch den Arbeitgeber des Beschuldigten dessen Personalien ergänzt (rote Schrift). In der Folge hat der Arbeitgeber das entsprechende Formular wohl dem Beschuldigten zur Unterschrift vorgelegt. Dieser muss die Unterschrift als verantwortlicher Lenker verweigert haben und stattdessen folgenden Kommentar angebracht haben (blaue Schrift): «Ich war mit dem Auto ________ unterwegs. Siehe Programme Karte.» Die Unterschrift unter dieser Anmerkung stimmt mit den Unterschriften des Beschuldigten auf den Einvernahmeprotokollen überein (vgl. pag.