8. Beweiswürdigung 8.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und Beweismittel Die Vorinstanz gab die einschlägigen theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung korrekt wieder. Auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 80 ff, S. 3 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu den objektiven Beweismitteln hielt sie sodann fest, was folgt (pag. 85 f., S. 8 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Auf dem Erhebungsbogen zur Feststellung der Personalien des verantwortlichen Lenkers (pag. 3) wurde vermutlich durch den Arbeitgeber des Beschuldigten dessen Personalien ergänzt (rote Schrift).